jahresabschluss

Die individuelle Beratung von Privatpersonen reicht von der Erstellung der eigentlichen Steuererklärung bis hin zu Vermögensfragen und Anliegen aus dem alltäglichen Bereich.

Damit möchten wir zusätzlich die Gestaltungsspielräume um die Steuererklärung "herum" bestmöglich ausschöpfen.

Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner usw. mit sämtlichen Anlagen unter Ausnutzung sämtlicher Steuervorteile
Anfertigung der gesonderten und einheitlichen Feststellung z. B. bei Aufteilung der privaten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für nebenberufliche Kleinunternehmer, Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Prüfung von Steuerbescheiden
Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Hochrechnungen bzw. Simulationen sowie Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung
Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft

Wir vertreten Sie in Ihrem Auftrag vor dem Finanzamt, beispielsweise in folgenden Fällen:
Prüfung und Anpassung der Steuervorauszahlungen
Fristverlängerungen
Stundung der Steuerschulden
Erlass von Steuerschulden
Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides oder einer Steueranmeldung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte, beispielsweise:
im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
bei Klagen vor Finanzgerichten
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